Sicherheit
Gesetzliche Auflagen aus dem International
Ship and Port Facility (ISPS-) Code der International Maritime Organisation
(IMO) beinhalten eine Vielzahl von Maßnahmen, die das Ziel haben, Schiffe und
Hafenanlagen vor terroristischen An- und Eingriffen zu schützen.
Dem Code entsprechend, müssen alle Hafenanlagen, die Schiffe > 500
BRZ in der internationalen Schiffahrt bedienen, eine Risikoanalyse
durchführen und darauf basierend, einen Plan zur Gefahrenabwehr
erstellen.
Wir haben uns den Anforderungen der IMO gestellt
und die entsprechenden Vorgaben im Rahmen der gesetzten Fristen umgesetzt.
So wurden beispielsweise ein detaillierter Gefahrenabwehrplan implementiert,
umfangreiche technische Maßnahmen ausgeführt und unser
Silomeister sowie dessen Stellvertreter, im Fortbildungszentrum Hafen Hamburg e.V. (FZH),
zu sogenannten Port Facility Security Officers (PFSO) ausgebildet.
Der von uns erstellte Gefahrenabwehrplan zur
Gewährleistung der
betrieblichen Sicherheit und die daraus resultierenden Maßnahmen
wurden von der zuständigen Behörde im Juni 2004 einer Prüfung
unterzogen und anerkannt.
Gemäß des nachfolgenden Zertifikates wurde uns damit attestiert,
dass unser Betrieb den Anforderungen gemäß ISPS-Code und
SOLAS XI-2 (Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen
Lebens auf See) vollumfänglich gerecht wird.
(bitte klicken Sie auf das Siegel,
um das Zertifikat einzublenden)
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